Die Wohnraum­schutzsatzung für Düsseldorf: das Wichtigste in Kürze

Wohnraum in Düsseldorf ist knapp. Dass viele Eigentümer ihre Wohnungen unverhältnismäßig lange leer stehen lassen oder über Portale wie Airbnb gewerblich vermieten, macht die Situation nicht einfacher. Die Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung soll dem entgegenwirken und die Zweckentfremdung von Wohnraum langfristig verhindern. Die wichtigsten Inhalte der Satzung haben Ihre Experten Daniela Brinkmann und Thomas Walber von Brinkmann & Walber Immobilien hier für Sie zusammengefasst. 
 

Was ist die Wohnraum­schutzsatzung für Düsseldorf?

Die Wohnraumschutzsatzung befasst sich vor allem mit den Themen Leerstand und Kurzzeitvermietung. Eines der wichtigsten Ziele der Satzung ist, dass Wohnungen in Düsseldorf nicht länger als sechs Monate leer stehen sollen – falls doch, muss dies der zuständigen Behörde mitgeteilt und begründet werden (mögliche Gründe: laufende Sanierung, schlechter Zustand etc.). Für den Abriss von Wohnraum ist eine behördliche Genehmigung erforderlich, ebenso unter bestimmten Voraussetzungen für die kurzzeitige Vermietung:

  • Kurzzeitvermietungen sind nur dann genehmigungsfrei, wenn die Wohnung weniger als 90 Tage im Jahr vermietet wird. Bei der Vermietung an Studierende liegt die Grenze bei 180 Tagen im Jahr. Unabhängig von der Dauer der Vermietung ist diese grundsätzlich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen. 
  • Bei einer geplanten Vermietung von mehr als 90 bzw. 180 Tagen im Jahr ist eine Genehmigung für die gewerbliche Zimmervermietung erforderlich. Diese kann über den Online-Dienst des Amtes für Wohnungswesen, Fachbereich Wohnungsaufsicht, beantragt werden.
  • Seit dem 1. Juli 2022 muss jedes auf einer Online-Plattform oder in einem Printmedium veröffentlichte Inserat für Kurzzeitvermietungen eine Wohnungs-Identifikationsnummer (Wohnungs-ID) enthalten. Fehlt die ID, dürfen die Portale das Angebot nicht veröffentlichen.

Bei Verstößen gegen die Wohnraumschutzsatzung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro – umso wichtiger ist es, sich vor einer Kurzzeitvermietung gründlich zu informieren. 

Was bedeutet die Wohnraum­schutzsatzung für Eigentümer und Interessenten?

Haustür mit Codeschloss

Die Wohnraumschutzsatzung soll der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenwirken. Sie gilt in ihrer jetzigen Form bis Mai 2027.

Wenn Sie in Düsseldorf eine Eigentumswohnung kaufen möchten, ist die Satzung für Sie nur dann relevant, wenn Sie die Immobilie künftig für Kurzzeitvermietungen nutzen möchten. Wenn Sie nicht sofort nach dem Kauf einziehen und die Wohnung länger als sechs Monate leer steht, müssen Sie dies dem Amt für Wohnungswesen mitteilen. 

Wenn Sie Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung sind, unterliegt die Vermietung dieser Wohnung keinen Beschränkungen. Das heißt, wenn sich in dem von Ihnen bewohnten Haus eine abgeschlossene zweite Wohnung befindet und Sie diese vermieten möchten, benötigen Sie dafür keine Genehmigung. 

Beratung gewünscht? Kontaktieren Sie uns!

Das Thema Wohnraumschutzsatzung ist sehr komplex. Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen das Team von Brinkmann & Walber Immobilien gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns in Düsseldorf an oder kontaktieren Sie uns online!

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