Wohnung im Großraum Düsseldorf vermieten: Worauf kommt es an?

Die Vermietung einer Wohnung in Düsseldorf kann für Eigentümer sehr lukrativ sein – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen und man hat einen erfahrenen Experten bei der Mietersuche an seiner Seite. 

Darf ich meine Wohnung einfach so vermieten?

Als Eigentümer können Sie selbst über Ihre Wohnung entscheiden. Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, benötigen Sie dafür keine Genehmigung. Nur wenn Sie sich für die Kurzzeitvermietung entscheiden, sollten Sie sich vorher mit der Wohnraumschutzsatzung befassen. Denn dann müssen Sie jede Vermietung dem Amt für Wohnungswesen melden. Wenn Sie Ihre Wohnung oder einzelne Zimmer länger als 90 Tage im Jahr vermieten, benötigen Sie eine Genehmigung. Bei der Vermietung an Studierende liegt die erlaubnisfreie Kurzzeitvermietung bei 180 Tagen im Jahr.

Welche Anforderungen muss eine Wohnung erfüllen, damit ich sie vermieten kann?

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten möchten, sollten Sie darauf achten, dass sie sich in einem guten Zustand befindet und keine Schäden aufweist. Führen Sie notwendige Reparaturen durch und stellen Sie sicher, dass Heizung, Elektrik und Sanitäranlagen funktionieren, bevor Sie einen Mieter suchen. 

Den Mietpreis festsetzen 

Die Ermittlung eines angemessenen Mietpreises für Ihre Düsseldorfer Wohnung erfordert viel Ortskenntnis und ein hohes Maß an Fachkompetenz. Verschiedene Faktoren sind zu berücksichtigen, unter anderem der Stadtteil, individuelle Ausstattungsmerkmale sowie der Zustand. Rechtliche Vorgaben und der örtliche Mietspiegel machen die Sache zusätzlich kompliziert. Auch die zu erwartenden Nebenkosten müssen im Vorfeld ermittelt werden, damit Ihre zukünftigen Mieter genau wissen, welche finanzielle Belastung auf sie zukommt. 

Tipps für die Mieterauswahl 

Bei der Vermietung kommt der Auswahl der Mieter eine besondere Bedeutung zu. Eine Bonitätsprüfung ist unerlässlich, auch das Einholen von Referenzen beim aktuellen Vermieter kann sinnvoll sein. 

Was muss ich in puncto Mietvertrag beachten? 

Für den Mietvertrag gibt es zwei Möglichkeiten: den Formularvertrag und den maßgeschneiderten Vertrag, auch Individualvereinbarung genannt. In jedem Fall sollte der Mietvertrag folgende Punkte enthalten:

Moderne Neubauwohnungen

  • die Vertragsparteien (Vermieter und Mieter)
  • der Mietgegenstand (also die Wohnung samt Größe, Lage und Ausstattung)
  • Mietbeginn und Mietdauer
  • die Höhe der Mietkaution
  • der Mietpreis
  • Regelungen zur Betriebskostenabrechnung

Im Mietvertrag sollte auch geregelt sein, wer für Renovierungsarbeiten zuständig ist, ob eine Untervermietung erlaubt ist und ob Haustiere gehalten werden dürfen. Auch eine Hausordnung sollte dem Vertrag beigefügt werden. 

Vermietung ohne Risiko – mit Brinkmann & Walber Immobilien 

Mit einem erfahrenen Experten sind Sie bei der Vermietung Ihrer Wohnung immer auf der sicheren Seite. Wir kümmern uns um alles, beraten Sie bei der Miethöhe, unterstützen Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen und gehen für Sie auf Mietersuche. Auch die Formalitäten können Sie getrost in unsere Hände legen. 

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema? Dann kontaktieren Sie uns! Daniela Brinkmann und Thomas Walber sind für Sie da.

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