Das Gebäudeenergiegesetz soll durch die Novellierung zum 1. Januar 2024 vereinheitlicht und klarer konzipiert werden. Wir informieren Sie über die neuen Inhalte des GEG und erläutern, was Eigentümer und Kaufinteressenten jetzt beachten müssen.
Über das Gebäudeenergiegesetz wurde bereits seit 2017 verhandelt, in Kraft getreten ist es am 1. November 2020. Es führt die Inhalte des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammen und soll Deutschland den Weg zur Klimaneutralität ebnen. Das Gesetz legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte Gebäude erfüllen müssen und welche Funktion dabei den erneuerbaren Energien zukommt.
Solange Ihre Heizung funktioniert oder repariert werden kann, sind Sie zu einem Austausch nicht verpflichtet – auch dann nicht, wenn es sich um eine Öl- oder Gasheizung handelt. Sie dürfen die Heizung bis 2045 weiter betreiben, denn erst ab diesem Jahr sind fossile Energieträger laut GEG verboten.
Solange in Ihrer Gemeinde noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen Sie sogar eine neue Gas- oder Ölheizung in Ihrem Haus installieren. Empfehlenswert ist das jedoch nicht, denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird durch den staatlichen CO2-Preis in den nächsten Jahren deutlich teurer werden.
Planen Sie den Verkauf Ihres Hauses, sollten Sie bedenken, dass eine veraltete Heizungsanlage die Nachfrage dämpfen und zu einem niedrigeren Verkaufspreis führen kann. Ob es in Ihrem Fall eine sinnvolle Option ist, die Heizung vor dem Verkauf zu erneuern, und welche Fördermittel Sie dabei in Anspruch nehmen können, klären Sie am besten im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei Brinkmann & Walber Immobilien.
Möchten Sie ein Haus kaufen, sollten Sie die Energiebilanz der infrage kommenden Immobilie genau in den Blick nehmen, insbesondere die Heizung. Denn: Ist die Heizungsanlage veraltet, sind Sie nach dem Kauf verpflichtet, die GEG-Anforderungen innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Die neue Heizung muss dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Andere Modernisierungen wie der Austausch der Fenster sind kein Muss – nehmen Sie diese Maßnahme dennoch in Angriff, sind jedoch ebenfalls die vom GEG angegebenen Standards einzuhalten.
Beim Kauf sollten Sie also nicht nur den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten im Blick haben, sondern auch die Kosten für erforderliche Sanierungen mit einkalkulieren, stets unter Berücksichtigung der Ihnen zustehenden Fördermittel.
Sie sind unsicher, welche Punkte des Gebäudeenergiegesetzes auf Sie zutreffen? Sie planen zu verkaufen und möchten wissen, wie sich die Energiebilanz Ihres Hauses auf den möglichen Verkaufspreis auswirkt? Oder sind Sie am Kauf einer Immobilie in Düsseldorf interessiert und wünschen eine Beratung rund um das Thema Energieeffizienz und GEG? Bei den Experten von Brinkmann & Walber Immobilien sind Sie in jedem Fall an der richtigen Adresse – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!