Immer mehr Paare verzichten heutzutage auf den Trauschein, möchten aber dennoch gemeinsam eine Immobilie kaufen. Das ist selbstverständlich möglich, sollte aber gut durchdacht sein, um Streitigkeiten im Trennungsfall zu vermeiden. Was unverheiratete Paare beim Immobilienkauf wissen und beachten müssen, haben wir von Brinkmann & Walber Immobilien nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Rein rechtlich gesehen gelten unverheiratete Paare wie fremde Personen. Umso wichtiger ist es daher, beim Immobilienkauf die Finanzierung und die Eigentumsverhältnisse offen zu besprechen und klar zu regeln. Grundsätzlich gilt: Die Finanzierung einer Immobilie und die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch bedingen sich gegenseitig. Das hat auch Vorteile, denn eine gemeinsame Finanzierung verbessert die Bonität gegenüber der Bank. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass eine Partei die Immobilie allein kauft und als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Die andere Partei hat dann im Trennungsfall keinerlei Rechte.
Sollen beide Partner ins Grundbuch eingetragen werden, muss die Immobilie also auch gemeinsam von beiden finanziert werden. Dabei können die Eigentumsanteile individuell festgelegt werden – etwa dann, wenn ein Partner mehr Eigenkapital beisteuert. Bringen beide den gleichen Eigenkapitalanteil mit und werden auch die monatlichen Raten gleichmäßig aufgeteilt, sollten auch beide zu 50 Prozent als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. So haben beide Partner die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung – denn wie heißt es so schön: Eigentum verpflichtet.
Nur dann, wenn beide Parteien als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, haben beide ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Gemeinsames Eigentum ist allerdings auch mit Nachteilen verbunden: Kommt es zur Trennung, kann die Immobilie nur dann verkauft werden, wenn beide Parteien zustimmen. Einigt sich das Paar nicht, droht schlimmstenfalls eine Teilungsversteigerung, die meist mit hohen finanziellen Einbußen einhergeht.
Möchten Sie zweifelsfrei festlegen, wie im Trennungsfall mit der gemeinsam gekauften Immobilie verfahren werden soll, empfiehlt sich ein Partnerschaftsvertrag. Hierbei handelt es sich um eine Art Versicherung oder Vorsorge auf privatrechtlicher Grundlage. Es gibt keine festen Vorgaben zur Formulierung, und auch eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt empfehlenswert. Diese Beurkundung kann auch gemeinsam mit der Beurkundung des Kaufvertrags erfolgen.
Möchten Sie gemeinsam eine Immobilie kaufen, obwohl Sie nicht verheiratet sind, ist professioneller Rat besonders wichtig. Denn: Nur dann, wenn bereits im Vorfeld alles zweifelsfrei geregelt ist, können beide Partner ruhigen Gewissens den Kaufvertrag unterzeichnen. Wir von Brinkmann & Walber Immobilien unterstützen Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf in Düsseldorf und stellen bei Bedarf den Kontakt zu erfahrenen Anwälten und Notaren aus unserem Partnernetzwerk her.
Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch – Sie erreichen das Team von Brinkmann & Walber Immobilien telefonisch oder online!