Eine Scheidung oder Trennung ist immer eine herausfordernde und emotional belastende Situation – und dies gilt umso mehr, wenn über den Umgang mit der gemeinsam genutzten Immobilie entschieden werden muss.
Folgende Optionen stehen in Trennung befindlichen Paaren offen:
Einigen sich die Parteien nicht, droht eine öffentliche Teilungsversteigerung. Dies ist unbedingt zu verhindern, denn bei der Teilungsversteigerung wechselt die Immobilie meist unter Wert den Besitzer. Dazu kommen hohe Verfahrenskosten.
Grundsätzlich gilt: Bei einer Scheidung sollten die ehemaligen Partner zu einer einvernehmlichen Lösung kommen – ansonsten entscheidet das Gericht. Am besten nutzen Sie daher das Trennungsjahr, um sich umfassend beraten zu lassen und die weitere Vorgehensweise zu klären. Die Frage nach dem Wert der Immobilie spielt dabei eine große Rolle. In den meisten Fällen ist es ratsam, ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, weil dieses im Gegensatz zu einer einfachen Immobilienbewertung auch vor Gericht Bestand hat.
Bei der Frage, wie mit der Immobilie verfahren werden soll und kann, sind auch die Besitzverhältnisse zu berücksichtigen. So macht es einen Unterschied, ob ein Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat oder das Haus beziehungsweise die Wohnung im Laufe der Ehe gemeinsam gekauft wurde.
Ist der Hauskredit noch nicht abgezahlt, wird die Situation zusätzlich verkompliziert. Hier gilt: Wer den Darlehensvertrag unterschrieben hat, haftet für die Tilgung.
Bei einer Scheidung oder Trennung gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen, denn jeder Fall ist individuell. Lassen Sie sich daher unbedingt frühzeitig beraten – das Team von Brinkmann & Walber Immobilien steht Ihnen dafür zur Verfügung. Zusätzlich legen wir Ihnen unseren ausführlichen und kostenlosen Ratgeber zum Thema Trennungsimmobilien ans Herz.