Bei der Berechnung der Grundsteuer gab es bislang große regionale Unterschiede: Der sogenannte Einheitswert, der der Berechnung zugrunde liegt, stammt im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964, im Osten Deutschlands aus dem Jahr 1935. 2018 hat das Bundesverfassungsgericht daher festgestellt, dass die Berechnung nicht mit dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung vereinbar und somit verfassungswidrig ist.
Durch die Grundsteuerreform 2022 soll die Berechnung der Grundsteuer einheitlicher und gleichzeitig für den Bürger transparenter werden.
Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung besitzt, muss einmal im Jahr eine Grundsteuer zahlen, die von der jeweiligen Gemeinde oder Kommune erhoben wird. Dies ändert sich auch in Zukunft nicht – allerdings soll nun alle sieben Jahre eine Überprüfung der Grundsteuer erfolgen. Dazu ist es notwendig, dass Immobilienbesitzer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, die sogenannte "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts". Anhand der hier gemachten Angaben errechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert und übermittelt diesen elektronisch an die zuständige Kommune oder Gemeinde. Diese setzt dann auf der Grundlage des Grundsteuerwerts die zu zahlende Grundsteuer fest.
Die Grundsteuerreform 2022 betrifft alle Eigentümer von Grundstücken – unabhängig davon, ob diese bebaut oder unbebaut sind, vermietet oder selbst genutzt werden. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss spätestens bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wobei die Datenübermittlung elektronisch via Elster erfolgt.
Sofern Sie noch kein Elster-Benutzerkonto haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern, denn es kann mehrere Wochen dauern, bis Sie das notwendige Passwort per Post erhalten. Die Abgabe der Grundsteuererklärung auf Papier soll nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Bis Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten, können aufgrund der hohen Anzahl an zu bearbeitenden Erklärungen zwei bis drei Jahre vergehen – schließlich sollen durch die Grundsteuerreform 2022 rund 36 Millionen Immobilien neu bewertet werden. Die neue Grundsteuer wird daher zum ersten Mal im Jahr 2025 erhoben. Ob Sie letztlich mehr oder weniger Grundsteuer bezahlen müssen, lässt sich nicht vorhersagen – in Einzelfällen kann es jedoch zu deutlichen Veränderungen kommen.
Da die Grundsteuererklärung recht komplex und für alle Eigentümer noch Neuland ist, ist es immer ratsam, einen Experten hinzuzuziehen. Wir von Brinkmann & Walber Immobilien beraten Sie gerne zum Thema Grundsteuerreform 2022 und vermitteln Ihnen bei Bedarf einen kompetenten Steuerberater aus unserem regionalen Partnernetzwerk.