Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Die lukrativ vermietet Gewerbefläche ist Teileigentum eines 1983 in Zentrumslage von Bielefeld-Brake errichteten Wohn- und Geschäftshauses. Seit 2006 ist das Objekt - zu dem Nebenflächen für einen Personalraum und eine WC-Anlage, zwei Außenwerbetafeln und 12 PKW-Stellplätze gehören - an die bonitätsstarke KiK Textilien und Non Food GmbH vermietet. Gesichert ist das Mietverhältnis bis 2026; es bietet 3 x 3 Jahre Verlängerungsoption. Für die PKW-Stellplätze ergeben sich bei eventueller Neuvermietung kalkulatorische Einnahmen von 5.040 EUR p.a. (12 PKW-Stellplätze x 35 EUR x 12 Monate).
HIGHLIGHTS
Verkaufsfläche: ca. 447 m!
Gesamtnutzfläche inkl. WC-Anlage u. Sozialraum: ca. 464 m! Außenwerbung: 2 Werbetafeln
Parkplätze: 12
Mieteinnahmen: 49.605,80EUR (inkl. Außenwerbung)
Beginn Mietvertrag: 2006
Laufzeit Mietvertrag: bis 21.03.2026
Verlängerungsoption Mietvertrag: 3 x 3 Jahre
Energieausweis
Art: Verbrauchsausweis
Gültig bis: 01.09.2027
Endenergieverbrauch: 137.32 kWh/(m²*a)
Baujahr lt. Energieausweis: 1983
Wesentlicher Energieträger: Gas
Klasse: E
Lage Das Objekt befindet sich in einer sehr gut frequentierter Zentrumslage von Bielefeld-Brake, die von hoher Kundenwahrnehmung geprägt ist.
Brake ist sehr verkehrsgünstig an der B61 gelegen und befindet sich auf halber Strecke zwischen Bielefeld und Herford. Zur Autobahn gelangen Sie in ca. 10 Minuten; die Bielefelder Innenstadt ist in ca. 15 Minuten erreichbar.
Unter www.bielefeld.de finden Sie weitere Informationen.
Sonstiges Angabe Ihrer Kontaktdaten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne unserer Auftraggeber nur nach Übermittlung Ihrer vollständigen Kontaktdaten (inkl. Telefonnummer) weitere Informationen bereitstellen oder Besichtigungstermine vereinbaren können.
Haftungsausschluss
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir in keiner Form Gewähr. Änderungen behalten wir uns vor.
Das im Exposé dargestellte Bildmaterial - insbesondere Ansichten und perspektivische Zeichnungen der Architektur, einschließlich der gezeigten Grün- und Freiraumplanung - versteht sich als künstlerische Darstellung und ist nicht verbindlich. Die im Exposé dargestellten Pläne, Grundrisse und Visualisierungen stellen nur einen Gestaltungs- oder Einrichtungsvorschlag dar und sind nicht rechtlich bindend. Sie zeigen zum Teil Sonderausstattungen oder Einrichtungsgegenstände, die nicht Bestandteil des vertraglichen Lieferumfangs sind. Die Farbgebung der Innen- und Außenansichten kann bezogen auf die spätere Ausführung abweichen. Alle Materialbeschreibungen dienen als Orientierung hinsichtlich der geplanten Qualität. Maßgeblich ist der notarielle Kaufvertrag einschließlich der Verweisurkunden (Teilungserklärung, Grundlagenurkunde, Baubeschreibung). Bindend sind alleine die im Kauf- oder Mietvertrag gemachte Angaben der Vertragsparteien.